Teilnehmerkreis
Wer ist von diesen Regelungen betroffen?
Angesprochen sind hier die Fahrer von LKW, Bussen und Taxen. Diese Personengruppe muss schließlich nachweisen, dass sie besonders fit ist. Weil sie eine besonders hohe Verantwortung hat, gilt ihre Fahrerlaubnis jeweils nur für 5 Jahre. Eine Ausnahme bilden die Fahrer der Klasse C und C1E: hier gilt die Fahrerlaubnis bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres, danach ebenfalls für jeweils 5 Jahre.
Regelmäßig werden deshalb drei Bereiche überprüft:
- der Gesundheitszustand (ärztliche Untersuchung)
- die Augen (Augenuntersuchung)
- die Leistungsfähigkeit (psychologischer Leistungstest)
Wer muss zu welcher Untersuchung?
Ärztliche Untersuchung
gem. Anlage 5 FeV, Abs. 1
- Bewerber um die Erteilung oder Verlängerung einer Fahrerlaubnis der Klassen: C, CE, D, DE, D1, D1E sowie Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (LKW, Bus, Taxi usw.).
- Für die Klassen C1, C1E gilt dies bei Erteilung der Fahrerlaubnis, für die Verlängerung erst ab dem 50. Lebensjahr.
Augenuntersuchung
gem. Anlage 6 FeV
- Bewerber um die Erteilung oder Verlängerung einer Fahrerlaubnis der Klassen: C, CE, D, DE, D1, D1E sowie Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (LKW, Bus, Taxi usw.).
- Für die Klassen C1, C1E gilt dies bei Erteilung der Fahrerlaubnis, für die Verlängerung erst ab dem 50. Lebensjahr.
Leistungstest
gem. Anlage 5 FeV
- Bewerber um die Erteilung einer Fahrerlaubnis der Klassen: D, DE, D1, D1E sowie der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (Bus, Taxi usw.).
- Bewerber um die Verlängerungeiner Fahrerlaubnis der Klassen D, DE, D1, D1E ab dem 50. Lebensjahr (Bus).
- Bewerber um die Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung ab dem 60. Lebensjahr (Taxi).

