Drogenabstinenz
Nachweis von Drogen
Die Ergebnisse von Urinuntersuchungen auf Drogenrückstände (Drogenscreenings) werden von den Behörden nur anerkannt, wenn sie rechtsmedizinisch gesicherten Qualitätsmaßstäben genügen.
Was heißt das für Sie?
- Sie werden unvorhersehbar und kurzfristig (Vorlaufzeit 1 Tag; damit ist das Drogenscreening gerichtsfest) zur Urinabgabe in einer von Ihnen gewünschten Begutachtungsstelle gebeten.
- Vor Ort erfolgt die Urinabgabe unter Aufsicht.
- Der Urin wird über das gesamte Drogenspektrum untersucht.
- Falls sie notwendige Medikamente eingenommen haben, lassen Sie sich dies bitte von Ihrem behandelnden Arzt bescheinigen.
- Bitte essen Sie während des gesamten Zeitraumes der Überwachung keine mohnhaltigen Speisen. Der Genuss z.B. von mohnhaltigen Backwaren kann zu einer Verfälschung des Untersuchungsergebnisses führen. In diesem Fall kann Ihre Urinprobe dann leider nicht als Nachweis Ihrer Drogenfreiheit gewertet werden.
- Bitte nehmen Sie am Vorabend und am Tag der Urinabgabe nicht übermäßig viel Flüssigkeit auf.
Dies könnte zu einem Verdünnungseffekt führen, der den Drogennachweis im Urin erschwert oder unmöglich macht. In diesem Fall kann Ihre Urinprobe dann ebenfalls nicht zum Nachweis Ihrer Drogenfreiheit dienen. - Der von Ihnen abgegebene Urin wird in einem zertifizierten Labor untersucht. Sollte bei der Erstuntersuchung des Urins ein verdächtiger Befund festgestellt werden, so erfolgt eine zweite Analyse mit einer von der ersten Untersuchung unabhängigen Methode. Erst wenn auch bei dieser zweiten Methode der Nachweis bestätigt wird, hält der Nachweis rechtsmedizinischen Forderungen stand.
Wie Sie sehen, sind Sie mit der ABV GmbH auf der sicheren Seite. Denn unsere Untersuchungen erfüllen garantiert alle Ansprüche. Damit Sie bei der Neuerteilung Ihres Führerscheins keine Probleme bekommen.

